Schritt für Schritt zur erfolgreichen Eintragung in die HandwerksrolleExistenzgründung im Handwerk
Die Ausübung eines Handwerks erfordert die Eintragung:
- in die Handwerksrolle, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird oder
- in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder
- in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines handwerksähnlichen Gewerbes
Wichtig: Die Handwerksordnung regelt, welche Berufe zum Handwerk gehören. Nur Handwerksbetriebe, die sich in die Handwerksrolle eintragen bzw. bei der Handwerkskammer registrieren lassen, sind dazu berechtigt, ein Handwerk selbständig auszuüben.
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Eintragung
- Eintragungsantrag
- Qualifikationsnachweis
- Betriebsleitererklärung
- Qualifikationsnachweis des Betriebsleiters
- Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung
- Arbeitsvertrag
- Eintragungsantrag
- Qualifikationsnachweis des jeweiligen Gesellschafters
- Gesellschaftsvertrag
- Eintragungsantrag
- Qualifikationsnachweis des Betriebsleiters (kann auch Geschäftsführer sein)
- Betriebsleitererklärung (bei angestelltem Betriebsleiter zzgl. Arbeitsvertrag und Sozialversicherungsnachweis, sowie Qualifikationsnachweis)
- Handelsregisterauszug
Alternative Eintragungsvoraussetzungen
Sollten Sie nicht über eine Meisterprüfung verfügen, finden Sie im Folgenden alternative Eintragungsvoraussetzungen.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sind, können Sie über eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO den Eintrag in die Handwerksrolle erreichen.
Voraussetzung ist, dass Sie in einem der oben genannten Staaten eine bestimmte Zeit als Selbständiger oder als Betriebsleiter in einem entsprechenden Handwerk gearbeitet haben. Alternativ haben Sie eine einschlägige fachliche Ausbildung im Ausland erfolgreich absolviert; auch dann können Sie einen Antrag stellen. Ausgenommen von der Anerkennung der Berufstätigkeit sind das Schornsteinfegerhandwerk und die Gesundheitshandwerke.