Was Fotografinnen und Fotografen ab 1. Mai 2025 zu beachten haben.Änderung im Personalausweisgesetz

Auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichem Dokumentenwesen, das am 11. Dezember 2020 bereits im Bundesgesetzblattveröffentlich wurde, tritt zum 1. Mai 2025 eine weitere Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft.

Personalausweis im Vordergrund. Im Hintergrund eine Andeutung des Reisepasses.
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Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen, die die Bilder dann digital an die Behörde schicken muss. Ausgedruckte Lichtbilder werden von den Behörden dann nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen.



Alle Infos hierzu finden Sie in unserem Merkblatt



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Klaus Günter

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