Ein 25-jähriges Betriebsjubiläum, eine mit Erfolg bestandene Meisterprüfung: Lauter gute Gründe zum Feiern, aber auch Anlässe, die uns eine Würdigung wert sind.Ehrungen und Urkunden
Wir vergeben Urkunden zu Betriebs- und Arbeitnehmerjubiläen, für Meisterjubiläen, für eine vorbildliche Ausbildungsleistung und für das ehrenamtliche Engagement im Handwerk.
Die Handwerkskammer Karlsruhe verleiht an Handwerksbetriebe eine Ehrenurkunde als Anerkennung für vorbildliche Betriebsführung und meistermäßige Qualitätsarbeit.
Voraussetzung: Betriebe müssen 25, 40, 50, 75, 100 sowie alle weitere 25 Jahre bestehen.
Wenn Sie also ein Firmenjubiläum feiern, können Sie sich gerne an uns wenden oder füllen Sie unser Antragsformular aus.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung aufgrund der zahlreichen Anfragen ca. 3 Wochen dauern kann.
Ansprechpersonen
Übersicht
Mitarbeiter in Handwerksbetrieben und in den der Handwerkskammer Karlsruhe unterstellten Handwerksorganisationen werden ausgezeichnet für Treue und Fleiß mit einer Ehrenurkunde für eine 15-, 25- und 40jährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit.
Die Ehrenurkunde wird in Verbindung mit einer Treuemedaille und Anstecknadel in Bronze, Silber bzw. Gold verliehen.
Bitte füllen Sie hierzu unser Antragsformular aus. Beachten Sie, dass die Auszeichnung nur durch den Betrieb/Arbeitgeber beantragt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung aufgrund der zahlreichen Anfragen ca. 3 Wochen dauern kann.
Ansprechpersonen
Übersicht
Handwerkerinnen und Handwerker, die die Voraussetzung für die Verleihung des Goldenen Meisterbriefes erfüllen, können sich an die Kreishandwerkerschaften wenden und dort die Ehrenbriefe der Handwerkskammer Karlsruhe für die Verleihung bei den Altmeisterfeiern beantragen.
Kontakt
Der Diamantene Meisterbrief der Handwerkskammer Karlsruhe wird in Zukunft an Handwerkerinnen und Handwerker verliehen, die vor 60 (und mehr) Jahren erfolgreich eine Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben.
Die Überreichung der Goldenen und in Zukunft auch der Diamantenen Meisterbriefe findet im Rahmen der Altmeisterfeiern der vier Kreishandwerkerschaften statt.
Handwerkerinnen und Handwerker, die die Voraussetzung für die Verleihung des Diamantenen Meisterbriefes erfüllen, können sich an die Kreishandwerkerschaften wenden und dort die Ehrenbriefe der Handwerkskammer Karlsruhe für die Verleihung bei den Altmeisterfeiern beantragen.
Kontakt
Jährliche Ehrungsfeier der Handwerkskammer
Die Handwerkskammer Karlsruhe verleiht eine Ehrenurkunde als Anerkennung für erfolgreiche Ausbildungsanstrengungen an Handwerksunternehmen.
Voraussetzungen
- Platzierung des Lehrlings im Praktischen Leistungswettbewerb als erster, zweiter oder dritter Kammersieger
oder
- kontinuierliche Ausbildungsanstrengungen des Betriebes ohne Beanstandungen
oder
- besondere Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung, wie Überwachung der Ausbildungsnachweise, ergänzende Ausbildung außerhalb des Betriebes, Anhalten des Lehrlings zu Sozialengagement, individueller Betreuung bei Lernschwachen.
Hinweis
Die Ehrung durch die Handwerkskammer Karlsruhe entfällt bei Auszeichnung des Betriebes durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks. Eine Wiederholung der Auszeichnung kommt nach Ablauf von 10 Jahren in Betracht.
Auszeichnungen
Die Ehrenbrosche der Handwerkskammer Karlsruhe und eine Ehrenurkunde hierzu kann an die Ehefrau von Handwerksunternehmern und Handwerksgesellen verliehen werden, die mit der Ehrennadel, der Silbernen Ehrennadel oder der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet werden. Die Ehefrau muss im Betrieb des Handwerksunternehmers tätig sein oder entscheidend dazu beigetragen haben, dass sich der ausgezeichnete Handwerksunternehmer oder Handwerksgeselle im Ehrenamt engagieren kann.
Die Ehrenbrosche der Handwerkskammer Karlsruhe kann darüber hinaus an Frauen, insbesondere an Handwerksunternehmerinnen und Handwerksgesellinnen für besondere Verdienste um das Handwerk und/oder langjährige ununterbrochene Tätigkeit in den Handwerksorganisationen verliehen werden.
Die Ehrenbrosche der Handwerkskammer Karlsruhe kann nur einmal an eine Trägerin verliehen werden. Die Verleihung der Ehrenbrosche ist auf 10 pro Jahr begrenzt.