Amtliche Bekanntmachungen 2019
22. November
Bekanntmachung der Handwerkskammer Karlsruhe über das Ergebnis der Wahl zur Vollversammlung 2019
14. Juni
Veröffentlichung des Gesamtergebnisses
Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe
26. April
Handwerkskammerwahlen 2019: Wahlverzeichnis
29. März
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
08. März
Öffentliche Zustellung
Die Handwerkskammer sieht sich vermehrt damit konfrontiert, dass Bescheide postalisch nicht zustellbar sind. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort von Gewerbetreibenden und anderen Personen bleiben erfolglos. Um die Bescheide dennoch rechtswirksam zustellen zu können, wird die Handwerkskammer ab dem 08.03.2019 die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz einführen.
Hierzu werden Benachrichtigungen über die zuzustellenden Schriftstücke bei der Handwerkskammer Karlsruhe im Empfangsbereich, Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe, zwei Wochen im Schaukasten ausgehängt. Die Dokumente können im ServiceZentrum der Handwerkskammer während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Damit beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen. Nach deren Ablauf erlangen die zugestellten Bescheide Bestandskraft und können vollstreckt werden.
Beschlussvorlage Überbetriebliche Unterweisung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Anordnung bzw. Wegfall überbetrieblicher Unterweisungslehrgänge mit den Bescheiden vom 22.11.2018, Az: 42-4233.32/101 (Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in), Az: 42-4233.32/102 (Kraftfahrzeugmechatroniker/-in) und Az: 42-4233.32/103 (Zahntechniker/-in) genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 05.12.2018 ausgefertigt. Die Anordnungen treten am 08.03.2019 in Kraft.
01. Februar
Änderungen der Satzung der Handwerkskammer Karlsruhe
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Änderungen der Satzung der Handwerkskammer Karlsruhe mit Bescheid vom 11.12.2018 – Az: 42-4233.32/100- genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 10.1.2019 ausgefertigt. Gemäß § 39 tritt die Neufassung dieser Satzungsänderungen mit ihrer Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg in Kraft.
Neue Fortbildungsprüfungsordnung Optometrist/in (HWK)
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die neue Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur „Optometrist/in (HWK)“ mit Bescheid vom 29.11.2018 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 21.12.2018 ausgefertigt. Die Fortbildungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft. Die Veröffentlichung in der DHZ erfolgte in der Ausgabe 3 am 01.02.2019.
18. Januar
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Beitragsfestsetzung 2019 mit Beteiligungsfinanzierung 2019 mit Bescheid vom 22.11.2018 (AZ 42-4233.34/112) genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 28.11.2018 ausgefertigt.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe hat am 06.11.2018 die Änderung der Verfassung des Betriebs gewerbliche Art „Fort- und Weiterbildung“ beschlossen. Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.