Amtliche Bekanntmachungen 2024
06.12.2024
Handwerkskammerwahlen 2024: Veröffentlichung des Ergebnisses
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe hat in ihrer Sitzung vom 26.11.2024 die Gültigkeit der Wahl ihrer Mitglieder nach § 100 Abs. 1 HwO geprüft und die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Das in der folgenden Datei einsehbare Ergebnis der Wahl wird hiermit gemäß § 100 Abs. 2 HwO öffentlich bekanntgemacht:
25.10.2024
Einladung zu den Vollversammlungen der Handwerkskammer Karlsruhe
Die 91. Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe findet am Dienstag, 26. November 2024, 10:00 Uhr, Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe, Rudolf-Ruf-Saal (Raum 503), Hertzstr. 177, 76187 Karlsruhe, statt.
Die 15. konstituierende und 92. Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe findet ebenfalls am Dienstag, 26. November 2024 um 13:00 Uhr, Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe, Rudolf-Ruf-Saal (Raum 503), Hertzstr. 177, 76187 Karlsruhe, statt.
Zu den Vollversammlungen laden wir Sie hiermit herzlich ein.
Die Tagesordnungen mit Sitzungsunterlagen gehen den Mitgliedern der Vollversammlung in elektronischer Form zu.
Die Sitzungen sind öffentlich. Gäste sind willkommen.
Eine Anmeldung ist bei Frau Vesna Hock (0721 1600-111, hock@hwk-karlsruhe.de) bis zum 20. November 2024 erforderlich.
Joachim Wohlfeil Walter Bantleon
Präsident Hauptgeschäftsführer
14.06.2024
Handwerkskammerwahlen 2024: Veröffentlichung des Gesamtergebnisses
Gemäß § 18 der Wahlordnung veröffentlicht der Wahlleiter das Gesamtergebnis der Vollversammlungswahlen.
Dieses ist einsehbar in der folgenden Datei:
24.05.2024
Handwerkskammerwahlen 2024: Auslegung des Wahlverzeichnisses
Gemäß § 12 der Wahlordnung ist das Wahlverzeichnis öffentlich auszulegen. Sämtliche Informationen rund um die Auslegung finden Sie ab dem heutigen Tag auf der Webseite - www.hwk-karlsruhe.de - unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen.
10.05.2024
Beitragsfestsetzungsbeschluss 2024 mit Beteiligungsfinanzierung 2024
22.03.2024
Handwerkskammerwahlen 2024: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
16.02.2024
Neufassung der Fortbildungsprüfungsordnung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 42h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 der Handwerksordnung (HwO)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/142 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Fortbildungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.
16.02.2024
Neufassung der Fortbildungsprüfungsordnung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1, Abs. 3 bis 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/143 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Fortbildungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.
16.02.2024
Neufassung der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen gemäß § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/140 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.
16.02.2024
Neufassung der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/141 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.
31.01.2024
Beschluss zur Neufassung der Satzung der Handwerkskammer Karlsruhe
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Neufassung der Satzung der Handwerkskammer Karlsruhe mit Bescheid vom 23.11.2023 – Az: WM42-42-329/139- genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 5.12.2023 ausgefertigt. Gemäß § 40 tritt die Neufassung der Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung auf der Webseite www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ in Kraft. Die Beschlussausfertigung ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
02.01.2024
ÜLU-Beschlüsse 2023
Der Beschluss zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung / Anordnung des Pflichtbesuchs von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wurde mit Bescheid vom 23.11.2023, Az: WM42-42-329/138 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden- Württemberg genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 07.12.2023 ausgefertigt und wird bei nächster Gelegenheit in der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Karlsruhe, veröffentlicht.
Der Beschluss tritt am Tage nach der Bekanntmachung auf dieser Webseite in Kraft.