Informationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), auch Anerkennungsgesetz genanntAnerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bringt sowohl für die Antragsteller als auch für die Unternehmen Vorteile mit sich.
Ein Arbeitnehmer mit einem anerkannten ausländischen Abschluss kann sich besser auf dem Arbeitsmarkt platzieren, zudem ermöglicht eine berufliche Anerkennung eine Einreise im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Eine Anerkennung erleichtert Betrieben die Einschätzung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter, zudem ermöglicht die Anerkennung die Einstellung von qualifizierten Fachkräften mit ausländischem Abschluss.
Im Rahmen des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren prüfen wir, inwieweit eine Ausbildung aus dem Ausland einem deutschen Gesellen- oder Meisterabschluss entspricht und anerkannt werden kann.
- der Antragsteller in Deutschland wohnt und die Berufsqualifikation im Ausland vor der Ausreise nach Deutschland erworben wurde.
- der Antragsteller im Ausland wohnt und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will und die Berufsqualifikation in seinem Heimatland erworben hat.
- Volle Gleichwertigkeit
Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf. Sie erhalten dadurch alle Berechtigungen, die dem deutschen Abschluss entsprechen. - Teilweise Gleichwertigkeit
Es gibt wesentliche Unterschiede, die im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme behoben werden können - Keine Gleichwertigkeit
Das ausländische Berufsprofil ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht vergleichbar.
- amtlich beglaubigte Farbkopien der Originaldokumente sowie der deutschen Übersetzungen:
von allen Zeugnissen / Diplomen über die erworbene Berufsqualifikation
von den Notenlisten der Prüfungen / beruflichen Schulen
vom Lehrplan der Ausbildung
von Arbeitszeugnissen (mit Angabe der durchgeführten Tätigkeiten)
vom Arbeitsbuch, sofern vorhanden - eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ein tabellarischer Lebenslauf mit einer Aufstellung der im Ausland absolvierten Ausbildungsgänge und der bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit, in deutscher Sprache
- bei Antragstellern mit Wohnsitz im Ausland der Nachweis, dass eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufgenommen werden wird
(Arbeitsvertrag, Zusage eines Arbeitgebers)
Amtliche Beglaubigungen aus dem Ausland sollten mit einem APOSTILLE versehen sein.
Übersetzungen müssen von einem beeidigten Dolmetscher stammen.
Falls erforderlich können weitere Unterlagen angefordert werden.
Die Gebühr beträgt je nach Arbeitsaufwand 100,00 bis 600,00 Euro. Bei Antragstellung sind 350,00 Euro als Vorkasse zu leisten. Dieser Betrag wird am Ende des Verfahrens mit der Schlussgebühr verrechnet. Ist die Endgebühr niedriger wird der zu viel bezahlte Betrag erstattet, ist sie höher, wird die Differenz nachgefordert. Die Informations- und Beratungsgespräche innerhalb der Vorprüfungsphase sind gebührenfrei.
Anpassungsqualifizierung – Der Weg zur vollen Gleichwertigkeit
Eine teilweise Gleichwertigkeit im Anerkennungsbescheid bedeutet, dass es wesentliche Unterschiede zwischen den Inhalten des im Ausland erworbenen Abschluss und dem deutschen Referenzberuf gibt.
Diese Unterschiede können im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden. Diese findet in der betrieblichen Praxis statt und wird teilweise durch entsprechende ÜLU Kurse ergänzt.
Nach einer nachgewiesenen Anpassungsqualifizierung steht einer vollen Gleichwertigkeit nichts mehr im Weg und der Folgeantrag kann gestellt werden
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.
Downloads und Links
Flyer "Die Qualifizierungsförderung" (PDF)
Weitere Sprachen
Bitte beachten Sie: Die Übersetzungen sind lediglich als Orientierungs- beziehungsweise Vertsändnishilfe zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.