
Paukenschlag des BAGArbeitszeiterfassung wird zur Pflicht
30.09.2022
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber aller Branchen mit sofortiger Wirkung verpflichtet sind, für sämtliche Beschäftigte ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.
Inwieweit hiervon Ausnahmen mit Blick auf die Betriebsgrößen normiert werden, ist mangels Veröffentlichung der Entscheidungsgründe noch nicht bekannt.
Bislang hat das BAG lediglich eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats - Das Bundesarbeitsgericht