Baden-Württemberg passt Regelungen an die bundeseinheitlichen Vorgaben an.Bundesweite Notbremse
In seiner Sondersitzung hat der Bundesrat die Änderung gebilligt, der Bundespräsident hat unterschrieben und die Änderung wurde bereits veröffentlicht. Sie ist damit in Kraft getreten. Die Bundes-Notbremse greift seit dem 24.04.2021.
Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an.
Wenn ein Stadt- oder Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Corona-Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag bundesweit einheitliche Maßnahmen.
Ein Überblick:
- Private Kontakte: Ein Haushalt darf mit maximal einer weiteren Person zusammenkommen, insgesamt sind jedoch nur 5 Personen erlaubt (Kinder bis 14 Jahren ausgenommen)
- Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr; bis 24 Uhr ist es aber erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen
- Schule: Wechselunterricht und zwei Mal die Woche Corona-Tests (bei Izidenz ab 165 wieder Homeschooling, Kitas geschlossen)
- Einzelhandel wie Supermärkte: Begrenzte Kundenzahl je nach Größe
- Sonstiger Einzelhandel: Bei Inzidenz bis 150 ist "Click & Meet" mit negativem Test und Schutzmaske erlaubt
- Sport: Im Freien maximal zwei Personen beziehungsweise Personen aus eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport (5) für Kinder bis 14 Jahren
- Kultur und Freizeit: geschlossen
- Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen, Friseure sowie Fußpflege (beides nur mit Test) erlaubt, tragen von FFP2-Maske vorgeschrieben
- Gastronomie: geschlossen - nur Abholung und Lieferdienste gestattet
- Homeoffice: Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist
Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 oder 165, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Bei Inzidenzen unter 100 entscheiden weiterhin die einzelnen Bundesländer über Maßnahmen.
Allgemeinverfügung der Städte und Landkreise
Die gültige Allgemeinverfügung wird bei dem zuständigen Stadt- oder Landkreis veröffentlicht.
Stadt und Landkreis Karlsruhe
Landkreis Rastatt
Stadt Baden-Baden
Stadt Pforzheim
Enzkreis
Landkreis Calw
Im Folgenden finden Sie eine Grafik der Bunderegierung mit einer Kurzübersicht der Bundesregelungen zur Notbremse: