eBA und SMC-BElektronischer Berufeausweis für Gesundheitshandwerke: Frist verschoben

Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.

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Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.



Frist verschoben

Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.



Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? 

Die Antragsstellung befindet sich derzeit in der Testphase. Sobald diese abgeschlossen und freigeschaltet ist, werden alle Betriebe der betroffenen Gewerke durch die Kammer informiert. 



Kontakt

Thilo Trautwein

Geschäftsbereich Recht / BerufsbildungHandwerksrolle - Leitung

Tel. 0721 1600-125

trautwein--at--hwk-karlsruhe.de

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