Elektronischer Berufsausweis

Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden.

Titelbild elektronischer Berufsausweis
Flyer ZDH

Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.

 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Information den 10-seitigen Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)" aufgelegt.

 

Im Flyer erhalten die Betriebe der Gesundheitshandwerke alle grundlegenden Informationen zur Beantragung von eBA (elektronischer Berufsausweis und SMC-B (Institutionskarte).

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Veröffentlicht am 17.06.2024.