Elektronischer Berufsausweis
Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden.
Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Information den 10-seitigen Flyer "Der elektronische Berufsausweis (eBA)" aufgelegt.
Im Flyer erhalten die Betriebe der Gesundheitshandwerke alle grundlegenden Informationen zur Beantragung von eBA (elektronischer Berufsausweis und SMC-B (Institutionskarte).
Ansprechpersonen zu diesem Thema
Veröffentlicht am 17.06.2024.