Sie haben die Möglichkeit auch ohne eine Berufsausbildung absolviert zu haben (so genannte Externe), an der Gesellenprüfung beziehungsweise Abschlussprüfung teilzunehmen und dadurch die formale Facharbeiterqualifikation zu erwerben.Externenprüfung - Gesellenprüfung ohne Berufsausbildung erwerben

Ansprechpartner Stadt- und Landkreis Karlsruhe

 Ansprechpartner Baden-Baden/Landkreis Rastatt

Ansprechpartner Pforzheim/Enzkreis





Zulassungsvoraussetzungen

Zur Gesellenprüfung ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.

Hiervon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 37 II Handwerksordnung).





Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie beispielsweise belegen durch

  • Zeugnisse
  • längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme




Wie erfolgt die Antragstellung?

Alle Anträge müssen beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sie auf der Homepage unter  www.hwk-karlsruhe.de/innungen.





Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Für die Externenprüfung müssen Sie die schriftlichen Kenntnisse in der Regel im Selbststudium erwerben. Folgende Hinweise können bei der Vorbereitung helfen:

  • Kontaktaufnahme mit der Berufsschule um Literaturhinweise und weitere Tipps zu erhalten
  • Erwerb alter Prüfungsaufgaben über die Berufsschule oder Fachverlage
  • Eventuell angebotene  Vorbereitungskurse in unserer Bildungsakademie oder der Berufsschule

Zur Vorbereitung der praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten kann gegebenenfalls die freiwillige Teilnahme an der  Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung hilfreich sein.





Prüfungstermine und Kosten

In der Regel werden zwei Prüfungstermine angeboten. Entweder im Sommer (schriftliche Teil im Mai und praktische Teil im Juni/Juli) oder im Winter (schriftliche Teil im November und praktische Teil Anfang des nächsten Jahres).

 

Antragsgebühr: 30 €

Gesellenprüfung ohne Materialkosten: 210 €

Abschluss- und Umschulungsprüfung ohne Materialkosten: 180 €