Aktualisierung Praxis Recht des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Impressumspflicht auf Webseiten
Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wurde das Telemediengesetz (TMG) ersetzt.
Die vormals im TMG geregelte Impressumspflicht für Anbieter digitaler Dienste ist nunmehr in § 5 DDG geregelt.
Das Praxis Recht „Impressumspflicht auf Webseiten“ des ZDH wurde an die neue Rechtslage angepasst.
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Veröffentlicht am 01.08.2024.