Praxis Recht des ZDHInformationspflichten im geschäftlichen Alltag
Mit dem baldigen Geltungsbeginn der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024, welche die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird, werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen.
Mit dem baldigen Geltungsbeginn der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024, welche die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird, werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen.
Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.
Das aktualisierte Praxis Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks "Informationspflichten im geschäftlichen Alltag" berücksichtigt die neue Rechtslage.
Praxis Recht: Informationspflichten im geschäftlichen Alltag
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Veröffentlicht am 04.11.2024.