Informationen zu den Prüfungskosten und Hinweise auf weitere FormalitätenMeisterprüfung
Zulassung zur Meisterprüfung beantragen
Verordnungen Meisterprüfung
Zulassungs- und allgemeines Prüfungsverfahren
Im zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:
- wer die Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
- wer in einem verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat
- wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
- wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk
Im zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat
Was ist ein zulassungsfreies Handwerk
Zweite Meisterprüfung
Wenn Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, können Sie ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk ablegen.
Rücktritt Meisterprüfung
Sie können bis zum Beginn der Meisterprüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Meisterprüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Meisterprüfung, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
Wenn Sie nach Beginn der Meisterprüfung zurücktreten oder zum Prüfungstermin nicht erscheinen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Meisterprüfung als nicht bestanden. Des Weiteren sind die kompletten Prüfungsgebühren zu bezahlen.
Prüfungsteile
Teil I | Praktische Prüfung |
Teil II | Fachtheoretische Prüfung |
Teil III | Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse |
Teil IV | Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse |
Kosten für die Durchführung
Beachten Sie bitte, dass neben den Lehrgangsgebühren für den Vorbereitungskurs auch Kosten für die Durchführung der Meisterprüfung entstehen.
Meisterprüfung
Teil I | 400 Euro |
Teil II | 350 Euro |
Teil III | 200 Euro |
Teil IV | 200 Euro |
Gesamt | 1.150 Euro |
Befreiung von einem Prüfungsteil | 25 Euro |
Ablegung von Prüfungsteilen bzw. Fortsetzung des Prüfungsverfahrens bei einem anderen Ausschuss | 15 Euro |
Rücktritt Meisterprüfung
Rücktritt vor Beginn einer Prüfung 25% der Gebühr.
Weitere Kosten
Kosten, die uns durch Materialbestellung für praktische Arbeiten sowie Werkstattbenutzung, Raummiete, Schaumeisterkosten und dergleichen entstehen, sind vom Prüfungsteilnehmer zusätzlich zu tragen. Diese Kosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich und können bis zu ca. 800,00 € betragen.
Die Gebührenrechnungen werden mit Zustellung zur Zahlung fällig.
Augenoptiker | ca. 150 Euro |
Dachdecker | Der Betrag für Material und Entsorgung wird direkt vom Berufsförderungsverein des baden-württembergischen Dachdeckerhandwerks erhoben.Bitte dort nachfragen: Tel. 0721-34862. |
Elektrotechniker | 600 Euro |
Feinwerkmechaniker | 150 Euro |
Fleischer | ca. 300 Euro |
Friseur | ca. 100 Euro |
Glaser | ca. 150 - 200 Euro |
Installateur- und Heizungsbauer | 150 Euro |
Karosserie- und Fahrzeugbauer | ca. 400 Euro |
Konditor | ca. 300 Euro |
Maurer | ca. 100 Euro |
Metallbauer | ca. 110 Euro |
Tischler | ca. 180 Euro, plus Schaumeisterkosten für die Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit |
Zahntechniker | 550 Euro |