Überblick über das NachweisgesetzPraxis-Arbeitsrecht
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmer über wesentliche Vertragsbedingungen form- und fristgerecht zu informieren.

Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in vielen Wirtschaftszweigen auch die Textform für die Nachweiserbringung.
Weitere Details zu den Neuregelungen finden Sie im überarbeiteten ZDH-Merkblatt „Praxis-Arbeitsrecht – Überblick über das Nachweisgesetz“.
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Veröffentlicht am 18.02.2025.