Bußgelder in Höhe von 160.000 EuroSchwarzarbeit kann teuer werden
03.05.2018
Eine wirksame Schwarzarbeitsbekämpfung ist ein zentrales Anliegen des Handwerks. Schwarzarbeit im Handwerk hat viele Facetten: Neben der Ausübung des Handwerks ohne Rolleneintragung in der Kammer zählen auch Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht und Steuerhinterziehung dazu. Sie kommt besonders in den arbeits- und lohnintensiven Wirtschaftsbereichen vor, so dass gerade das Handwerk besonders von Schwarzarbeit und dessen Wettbewerbsverzerrungen betroffen ist.
Handwerkskammer erstattet Anzeige
Dass sich die Schwarzarbeit nicht lohnt, zeigt die Statistik der Handwerkskammer Karlsruhe für 2017. Die Handwerkskammer Karlsruhe hat 239 Anzeigen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden erstattet. Aufgrund dieser Anzeigen sind Bußgelder in der Gesamthöhe von über 160.000 Euro ergangen. Die Anzeigen der handwerksrechtlichen Verstöße werden von den unteren Verwaltungsbehörden verfolgt und geahndet. Insgesamt 19 Verwaltungsbehörden sind im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe dafür zuständig. Die Kammer selbst wertet die polizeilichen Ermittlungsberichte handwerksrechtlich aus und macht Bußgeldvorschläge. Nach dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Auch bei einer unberechtigten Werbung mit zulassungspflichtigen Handwerken oder als Meisterbetrieb leitet die Kammer wettbewerbsrechtliche Schritte ein.
Auch privatrechtlich gilt: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt: Wer Schwarzarbeit ausübt oder in Anspruch nimmt, stellt sich außerhalb der Rechtsordnung. Solche Verträge sind deshalb nichtig. Daraus folgt, dass weder der Schwarzarbeiter einen Werklohnanspruch noch der Kunde Gewährleistungsansprüche hat.
Konjunktur entscheidender Faktor
Die Intensität der Schwarzarbeit, so Walter Bantleon, Leiter des Bereichs Recht der Handwerkskammer Karlsruhe, habe natürlich auch eine konjunkturelle Dimension. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage falle im Jahr 2018 laut einer Prognose des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung das Verhältnis vom Volumen der Schwarzarbeit zum offiziellen Bruttoinlandsprodukt unter zehn Prozent. Kippe die Konjunktur, könne diese Entwicklung wieder in die andere Richtung gehen.
Die Zurückhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern durch die Schwarzarbeit hat Folgen auf die Wirtschaftsstruktur, das Ausbildungsverhalten der Betriebe und die Entwicklung des Gemeinwesens. Eine wirksame Schwarzarbeitbekämpfung, so der Vertreter der Kammer weiter, bleibe eine wichtige Aufgabe. Der Baden-Württembergische Handwerkstag hat ein Positionspapier mit konkreten Forderungen an die Bußgeldbehörden, die Gesetzgeber sowie die Bundes- und Landesregierung verabschiedet. Zum Forderungskatalog des Handwerks gehört, dass die Bußgeldbehörden den gesetzlichen Rahmen ausschöpfen und eine Hochstufung der Schwarzarbeit zur Straftat sowie eine Ausweitung des Handwerkerbonus überprüfen sollen.
So zeigen Sie Schwarzarbeit an
Was können Betriebe gegen Schwarzarbeiter unternehmen? Unberechtigte Handwerksausübung kann bei der Handwerkskammer Karlsruhe angezeigt werden.
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