Nutzen Sie unser SachverständigenverzeichnisSachverständige: unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und deren Kunden
Ob es darum geht, ob die neue Heizung vorschriftsgemäß eingebaut wurde oder ob der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den branchenüblichen Preisen entspricht – auf all diese Fragen wissen Sachverständige die Antworten.
Die Expertise von Sachverständigen ist gefragt, wenn es um objektive und neutrale Beurteilungen geht. Doch nicht jeder Sachverständige ist gleich: Der Begriff „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt und unterscheidet sich deutlich von den allgemeineren Bezeichnungen wie „Sachverständiger“ oder „Gutachter“.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen, im Gegensatz zu privaten Gutachtern, einen Eid ablegen. Dieser Eid verpflichtet sie dazu, ihre Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Zudem müssen sie die Sachverständigenordnung beachten und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die zuständige Kammer überwacht diese Sachverständigen als Bestellungskörperschaft.
Die Arbeit eines Sachverständigen erfordert ein hohes Maß an Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Sowohl Privatpersonen als auch Gerichte verlassen sich auf die fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit von Sachverständigen, insbesondere bei fachlichen Unklarheiten.
Die Sachverständigen finden Sie in unserem Verzeichnis der eingetragenen Sachverständigen. Sollten Sie dort nicht fündig werden, suchen Sie bitte im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis.