Corona-SonderregelungTelefonische Krankschreibung endete am 31. März 2023
Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde nicht erneut verlängert, sondern endete am 31. März 2023.
Seit dem 01. April 2023 ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Für Patienten mit Atemwegserkrankungen heißt das, sie müssen für eine Krankschreibung wieder einen Arzt aufsuchen.
Die Versicherten können allerdings weiterhin eine Krankschreibung per Videosprechstunde erhalten.
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Veröffentlicht am 05.04.2023.