Jetzt den Antrag für Winter 2024/2025 stellenVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.04.2025 und 30.09.2025 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellen-/Abschlussprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen-/Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2024 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpersonen bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter www.hwk-karlsruhe.de/innungen.
Bei Fragen zum Thema
Julia Mann
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Gesellenprüfung
mann--at--hwk-karlsruhe.de