Jetzt für den Sommer 2022 den Antrag stellenVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
02.02.2022
Auszubildende, die ihre Lehre voraussichtlich zwischen dem 01.10.2022 und 31.03.2023 beenden werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2022 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpersonen bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter www.hwk-karlsruhe.de/innungen.
Bei Fragen zum Thema
Julia Mann
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Gesellenprüfung
mann--at--hwk-karlsruhe.de
Redaktionelle Rückfragen
Alexander Fenzl
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - Leitung
Wirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne
fenzl--at--hwk-karlsruhe.de