Berufe A-Z - Änderungsschneider (m/w/d)
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
Berufsbeschreibung
Inhalte der Ausbildung findet man unter handwerk.de.
ACHTUNG!
Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
In einigen Gewerken wird das 1. Lehrjahr durch die Berufsfachschule ersetzt. Damit entfällt die oben genannte Vergütung für das 1. Lehrjahr.
Auf bestehende Berufsausbildungsverträge, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 abgeschlossen und in Vollzug gesetzt wurden, ist § 17 BBiG (alt) in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden (vgl. § 106 Abs. 1 BBiG). In laufende Ausbildungsverträge mit demselben Ausbildenden wird somit nicht eingegriffen. Hier sind die in den jeweiligen Ausbildungsverträgen für das entsprechende Berufsausbildungsjahr vereinbarten Ausbildungsvergütungen weiterhin unverändert maßgebend.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.