Gemeinsam mit dem Land bieten die grenznahen Handwerkskammern ein zusätzliches Angebot an Schnelltests für Unternehmen mit Grenzpendlern in den Grenzgebieten zu Frankreich und der Schweiz. Darüber informieren wir Sie auf dieser Seite.Schnelltests - Angebote und Möglichkeiten
Kostenlose Schnelltests für Grenzpendler
Die Handwerkskammer Karlsruhe kann ihren Mitgliedsbetrieben, die Grenzpendler beschäftigen, aufgrund eines „Memorandum of Understanding“ mit dem Land Baden-Württemberg für die nächsten Wochen (bis Anfang April) kostenlose Testkits für die Testung dieser Personen zur Verfügung stellen. Da es sich um medizinische Tests handelt, müssen die Test von geschultem Personal durchgeführt werden.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie über unser Formular auf dieser Seite entsprechende Testkits bestellen und mit einer entsprechenden Bestätigung, die Sie danach erhalten, an unseren Standorten in Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim abholen.
Achtung: Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft
Der Bund hat Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.
Wichtig ist hierbei der folgende Auszug:
In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise weitere Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt. Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden.
So gehen Sie vor:
Für die Verteilung gelten folgende Bedingungen:
- Die Verteilung der Tests erfolgt im Auftrag und in Verantwortung des Landes Baden-Württemberg. Berechtigt zum Erhalt der Test sind die jeweiligen Mitgliedsunternehmen der regionalen Handwerkskammer.
- Die Schnelltests können über das entsprechende Kontaktformular (s. Punkt 3) angefordert werden.
- Ein Anspruch auf die kostenlosen Tests besteht nicht. Die Ausgabe erfolgt im Rahmen der durch das Land bereit gestellten Kapazitäten.
- Jedes Unternehmen soll pro Grenzpendler maximal 2 Tests pro Woche für den Zeitraum von insgesamt 3 Wochen anfordern.
- Die Handwerkskammern agieren lediglich als Ausgabestelle. Informationen zu Lagerung und Verwendung der Tests sind dem beiliegenden Beipackzettel zu entnehmen.
- Die Tests sind ausschließlich durch geschultes Personal nach beiliegender Anweisung zu verwenden. Eine Haftung bei fehlerhafter Anwendung ist ausgeschlossen.
- Die Tests sind ausschließlich zur betriebsinternen Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe der Tests bzw. ein Verkauf derselben ist nicht gestattet.
- Die Handwerkskammern übernehmen als Ausgabestelle keine Haftung für die Wirksamkeit und das Ergebnis der Schnelltests.
- Die auf dieser Seite als Service zusammengestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtümer sind vorbehalten.
- Sie können die Schnelltests an unseren Standorten in Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim abholen.
- Hierfür bieten wir Ihnen im Kontaktformular (s. Punkt 3) verschiedene Zeitfenster an.
- Bitte halten Sie Ihre Betriebsnummer bereit.
- Wichtig ist die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Grenzpendler aus Frankreich oder der Schweiz. Hieraus ergibt sich die Anzahl der bereitgestellten Testsets.
- Sie erhalten pro Mitarbeiter ein Kontingent von 6 Tests (für 3 Wochen / 2 Tests pro Woche).
- Bei der Abholung halten Sie sich bitte an das von Ihnen gewählte und von uns bestätigte Zeitfenster.
- Bei der Ausgabe erhalten Sie neben den Testsets ein Merkblatt mit Hinweisen zur Nutzung der Tests durch geschultes Personal.
Bitte wählen Sie zunächst den Standort aus, an dem Sie die Schnelltest abholen möchten. Und füllen Sie im nächsten Schritt das hinterlegte Formular aus.
Karlsruhe
- Handwerkskammer Karlsruhe
Haus des Handwerks, Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe
Formular ausfüllen - Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe
Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe
Formular ausfüllen
Baden-Baden
- Standort Baden-Baden
Haus des Handwerks, Rheinstraße 146, 76532 Baden-Baden
Formular ausfüllen
Pforzheim
- Außenstelle Nordschwarzwald
Haus des Handwerks, Wilferdinger Straße 6, 75179 Pforzheim
Formular ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass die Anleitung der Schnelltests, die ausgegeben werden, leider nur in englischer Sprache ist.
Anleitung in deutscher Sprache herunterladen
Sachkunde-Schulungen
Die in die Verteilung gehenden Corona-Schnelltests müssen in den Betrieben von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Die dafür medizinisch notwendigen Kenntnisse können durch einen Sachkundenachweis belegt werden. Deshalb bietet die Handwerkskammer Karlsruhe gemeinsam mit anderen baden-württembergischen Kammern digitale Sachkunde-Schulungen in diesem Bereich an. Die Schulung entspricht den Anforderungen des § 24 IfSG in Verbindung mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und §4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV. Teilnehmende Personen verfügen danach also über die entsprechende Sachkunde zur Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests. Im Nachgang zu diesem Web-Seminar erhalten Sie per E-Mail ein Zertifikat über die Teilnahme an der Veranstaltung (Sachkundenachweis).
Termine Web-Seminare
Wer darf einen Schnelltest an einem Mitarbeiter durchführen?
Der Antigen-Schnelltest sollte durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden. Eine vorhergehende Einweisung bzw. Schulung in die korrekte Durchführung der Abstrichentnahme und Anwendung der Tests ist erforderlich. Darüber hinaus ist eine arbeitsschutzrechtliche Unterweisung der testenden Person notwendig.
Das Personal muss beim Durchführen des Tests:
- mindestens FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken,
- Handschuhe,
- Schutzkittel und Schutzbrillen oder Visiere tragen,
Weitere Informationen zu den Schnelltests finden Sie unter www.roche.de.
Gibt es weitere Schulungsangebote zur Durchführung der Schnelltests?
Die Schulung von Personal für die Abstriche und für die sachgerechte Anwendung von Antigenschnelltests nach den Angaben des Schnelltest-Herstellers soll möglichst durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bzw. Betriebsärztinnen und -ärzte durchgeführt werden oder durch eine Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auch kann das örtliche Gesundheitsamt, das Deutsche Rote Kreuz sowie die Caritas für Schulungen angefragt werden.
DRK Kreisverband Pforzheim-Enzkreis e.V.
DRK Kreisverband Rastatt e.V.
DRK Kreisverband Karlsruhe e.V.
Fragen und Antworten
1) Allgemeine Fragen zur Einstufung als Risikogebiet
Anders für den Fall der Einstufung eines Landes als Hochinzidenzgebiet: in Baden-Württemberg gelten Sonderregelungen für Grenzpendler. Für diesen Personenkreis gilt, dass eine Testung nur zweimal kalenderwöchentlich erforderlich ist und diese auch unverzüglich nach Einreise vorgenommen werden kann.
2) Allgemeine Fragen zum Verfahren
Eine Einwilligung des Mitarbeiters in die Durchführung des Tests durch den Arbeitgeber oder einen beauftragen Dienstleister muss eingeholt werden. Hierbei muss auch über die Erhebung und Verwendung der Daten informiert und insoweit eine Einwilligung, insbesondere im Hinblick auf die Bekanntgabe eines positiven Testergebnisses an den Arbeitgeber und das zuständige Gesundheitsamt, eingeholt werden. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss schriftlich erteilt werden. Es empfiehlt sich auch die Hinzuziehung des zuständigen Datenschutzbeauftragten. Getrennt von dieser Einwilligung ist eine Risikoaufklärung notwendig.
3) Arbeitsrecht und Datenschutz
4) Weiterführende Informationen
Corona-Verordnung des Landes - FAQ
Testpflicht bei der Einreise nach Baden-Württemberg - FAQ
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes: CoronaEinreiseV samt FAQ
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne BW: CoronaVO EQ samt FAQ
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Weitere Antigen-Schnelltest-Angebote in der Region
Hinweis: Die folgenden Angebote sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Angebote für Antigen-Schnelltests wurden in den letzten Wochen ausgebaut. Kostenfreie PoC-Antigentests oder auch angeleitete Selbsttests können derzeit in kommunalen Testzentren und Apotheken durchgeführt werden.
Die Landesapothekerkammer veröffentlicht eine Übersicht der Apotheken, die Testungen nach der Testverordnung anbieten:
Antigen-Schnelltests (lak-bw.de)
Das Testangebot richtet sich nur an Bürgerinnen und Bürger, die keine Symptome einer COVID-Erkrankung aufweisen.
Wo kann man sich testen lassen – Angebote der Stadt- und Landkreise
Stadt- und Landkreises Karlsruhe
Landkreis Rastatt
Stadtkreis Baden-Baden
Enzkreis
Pforzheim und Enzkreis
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg