Gütesiegel für Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale KompetenzSchritt für Schritt zum Meisterbrief

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Übersicht











Gute Gründe für den Meistertitel

  • eigenes Unternehmen leiten
  • Arbeitsplatz sichern
  • Betrieb übernehmen
  • fachliche, betriebswirtschaftliche und pädagogische Qualifikationen erlernen
  • freien Zugang zur Hochschule erhalten
  • junge Menschen im Handwerk ausbilden
  • Qualitäts- und Vertrauenssiegel gegenüber Kunden erwerben






Hervorragende Karrieremöglichkeiten

Auch für Angestellte ist der Meisterbrief mit hervorragenden Karrieremöglichkeiten verbunden. Viele leitende und verantwortungsvolle Funktionen stehen Ihnen offen, z.B. als Betriebsleiter, Sachverständiger oder Kundenberater. Und Sie können natürlich als Ausbilder tätig werden.

Neben Fachpraxis und -theorie erwerben Sie alle wirtschaftlichen, rechtlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.







Selbständigkeit im Handwerk

Wer sich in einem Gewerk selbstständig machen möchte, das zulassungspflichtig ist, benötigt dafür entweder selbst einen Meisterbrief oder aber einen bei ihm angestellten Betriebsleiter, der über einen Meisterbrief verfügt.

Deshalb gilt es zunächst einmal zu klären, ob ein Gewerk zulassungspflichtig oder zulassungsfrei ist.

 Zulassungspflichtig Anlage A

 Zulassungsfrei Anlage B







Informationen zur Selbständigkeit

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Selbständigkeit im Handwerk finden Sie auf unserer Themenseite:

Existenzgründung







 

StarterCenter

Unser Starter Center sorgt dafür, dass Ihr Einstieg in die Selbstständigkeit reibungslos verläuft. Sie konzentrieren sich auf Ihr Unternehmen und wir erledigen alle Formalitäten.

 Starter Center











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Antrag



Nachteilsausgleich

Bei der Durchführung von Meisterprüfungen sind die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen zu berücksichtigen.


Liegt eine Behinderung oder Teilleistungsstörung (§12 MPVerfVO) vor, ist ein Nachteilsausgleich zu gewähren, der dann zu einer Modifikation der Prüfung führen kann. Dieses Recht ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz, dem Sozialstaatsprinzip und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen. Diese Grundrechte sind im Grundgesetz normiert und werden durch die Vorschriften der Handwerksordnung sowie der Meisterprüfungsverfahrensverordnung umgesetzt.


Durch die Gewährung von Nachteilsausgleichen dürfen allerdings die fachlichen-qualitativen Anforderungen an die Prüflinge nicht verringert werden. Abweichungen dürfen nicht den Inhalt der Prüfung betreffen. Um die Chancengleichheit aller zu wahren, dürfen im Umkehrschluss Prüfungsleistungen behinderter Prüflinge nicht besser beurteilt werden als bei anderen Prüflingen.


Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte vom Prüfling rechtzeitig, jedoch spätestens mit der Anmeldung zur Meisterprüfung bzw. dem Antrag auf Prüfungszulassung erfolgen. Hier sollte der Prüfling bereits geeignete Nachteilsausgleiche konkret darlegen und begründen (z. B. Kopie des Schwerbehindertenausweises, ärztliche Bescheinigung etc.). Beruft sich ein Prüfling erst nachdem er die Prüfung bereits absolviert hat auf seine Behinderung, so kann die Prüfung nicht nachträglich neu bewertet werden.






§12 Meisterprüfungsverfahrensverordnung:
  1. Bei der Durchführung der Prüfungsleistung sind die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Insbesondere können individuelle Nachteilsausgleiche gewährt werden, etwa durch abweichende Zeitvorgaben für das Erbringen der Prüfungsleistung, die Zulassung von Hilfsmitteln […].
    Die Art und Schwere der Behinderung sind mit dem Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung durch ärztliches Attest nachzuweisen […].
  2. Absatz 1 findet in Bezug auf Menschen mit Teilleistungsstörungen mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Nachweis auch durch sonstige geeignete Bescheinigungen geführt werden kann.
 




Meisterprämie





Rechtsgrundlagen zur Meisterprüfung

 Zulassungs- und allgemeines Prüfungsverfahren
 Teile I/II
 Teil III/IV




Meisterkurse

 Meisterkurse Bildungsakademie
 Anbieter Teil I/II
 Meisterschulen Teil III/IV




Zeugnis





Aufstiegs-BAföG

Allgemeine Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Informationsflyer "Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG"
 Antragsstellung und -verfahren




Ämter für Ausbildungsförderung

Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Stadt Baden-Baden und Lankreis Rastatt
Stadt Pforzheim und Enzkreis
Kreis Calw und Nagold




 









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