Was drinstehen mussNeuerungen Impressumspflicht

Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum.

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Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum.

Das wird den meisten Unternehmen bekannt sein. Wie so oft kommt es aber auf die Details an. Aktuell zu beachten ist außerdem, dass der Name des Gesetzes geändert wurde, das die Details regelt. Des Weiteren muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer integriert werden.



Alle Informationen finden Sie im  DHZ-Artikel.



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Veröffentlicht am 15.01.2025.