
FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Update: Umsetzung Lieferkettengesetz
15.08.2022
Update vom 15.08.2022
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Wirtschaft bei der Sicherstellung ihrer Lieferketten zu unterstützen. Handwerk International stellt die zentrale Anlaufstelle für Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg bereit. Nähere Informationen finden Sie unter www.handwerk-international.de/kontaktstelle-lieferketten
Ursprüngliche Meldung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht erste Informationen zur Umsetzung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Unternehmen, die unmittelbar vom Anwendungsbereich des LkSG erfasst sind, müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen.
Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeitnehmer*innen im Inland, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland. Dennoch ist das Gesetz ebenso für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den direkten Anwendungsbereich fallen. Denn diese können mittelbar betroffen sein, etwa als Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens. Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereiches sind jedoch nicht Adressaten von Bußgeldern oder gesetzlichen Verpflichtungen.
Dieser Bericht muss spätestens vier Monate nach dem Abschluss des Geschäftsjahrs auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht und dem BAFA zugesandt werden. Unternehmen müssen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fortlaufend dokumentieren und diese Dokumentation mindestens sieben Jahre lang aufbewahren.
Das BAFA legt nun fest, dass die Berichtspflicht durch das Ausfüllen eines Fragebogens erbracht werden kann. Hierzu erarbeitet es derzeit einen Fragebogen, der offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice) enthalten soll.
Informationen zur Umsetzung des LkSG und zur Berichtspflicht finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite des BAFA.