geld, euro, eurostcke, euroschein, geldscheine, turm, stapel, sule, euros, whrung, sparen, ausgeben, finanzen, finanzierung, euroscheine, gestapelt, gold, silber, ein, zwei, viele, stck, menge, eurostck, bank, wohlstand, reichtum, makro, ersparnis, business, wechseln, wechselkurs, europisch, europa, eu, markt, kaufen, verdienen, mnzen, mnzstapel, mnzgeld, kleingeld, mnze, kosten, wirtschaft, steuer, finanzwirtschaft, geldanlage, gutschein, geschenk
grafikplusfoto - Fotolia

Aufgrund der Corona-Krise bietet das Land Baden-Württemberg eine finanzielle Soforthilfe für kleine und mittlere Betriebe an. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos.Soforthilfe: Wie und wo Sie sie beantragen können



Achtung! Corona-Soforthilfe endet am 31. Mai

Das Corona-Soforthilfeprogramm für Betriebe endet am Pfingstsonntag, den 31. Mai 2020.

Alle vollständig eingereichten Anträge auf Soforthilfe, die bis zum 31. Mai um 24 Uhr über das Upload-Portal für Betriebe bei uns eingereicht werden, werden abschließend von unserem Team bearbeitet und zur finalen Prüfung an die L-Bank weitergegeben.



Anträge, die bis zum 31. Mai nicht vollumfänglich und ausreichend gestellt wurden, müssen wir leider mit negativer Empfehlung an die L-Bank weiterleiten. Dort werden diese als unvollständig abgelehnt.

Für Betriebe besteht eine Widerspruchsmöglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid: Sie können Ihren Antrag korrigieren und dem Widerspruch wird ggf. durch Entscheidung der L-Bank abgeholfen.



Das Upload-Portal für Betriebe wird am 31. Mai 2020 um 24 Uhr abgeschaltet.

Eine Antragstellung auf Corona-Soforthilfe ist ab dem Pfingstmontag nicht mehr möglich.





 Ist mein Antrag eingegangen?

Wenn Ihr Antrag bei uns zur Bearbeitung eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Wir melden uns proaktiv bei Ihnen, wenn wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben.

Sehen Sie daher bitte von Nachfragen über den aktuellen Sachstand Ihres Antrages ab.

 

Herzlichen Dank für Ihre Geduld!






 Aktuelle Meldung

Erleichterungen bei den Förderbedingungen für Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Es reicht der Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.

 mehr dazu




 Achtung Abzocke!

Uns liegt eine Meldung vor, dass ein dubioses Unternehmen bei Handwerksbetrieben anruft und sich als einzig offizielle Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe ausgibt! Das ist eine Abzocke!

Bitte nutzen Sie nur den offiziellen Link auf dieser Seite weiter unten.





Formulare aktualisiert: IBAN Hilfe

Es gibt jetzt eine IBAN Hilfe, sodass die IBANs durch Antragsteller im richtigen Format angegeben werden. Davor kam es teilweise zu fehlerhaften IBANs, was leider zu einer Ablehnung des Antrages geführt hat. Dies ist nun korrigiert.







Wir unterstützen Sie in der Corona-Krise

 0721 1600-333

 Kontaktformular

 FAQs - Hinweise für Betriebe

Soforthilfe der Landesregierung







Schritt für Schritt zur Soforthilfe

Das Land Baden-Württemberg bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige finanzielle Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen an.



Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

  • bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
  • bis zu 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • bis zu 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter


Nachfolgend zeigen wir Ihnen in fünf einfachen Schritten, wie Sie die Soforthilfe beantragen.



 Über wichtige Details informiert auch das Wirtschaftsministerium:  Soforthilfe Corona





 Wichtiger Hinweis
Der Antrag erfolgt NICHT über die Handwerkskammer!

Die Anträge werden vom Ministerium an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.









Achtung Hinweis!

Das Soforthilfeprogramm für Betriebe endet am 31. Mai.

Das Upload-Portal für Betriebe wird am 31. Mai 2020 um 24 Uhr abgeschaltet.





 Arbeitshilfen (Excel-Tabellen)

Wir haben für Sie zwei Exceltabellen zur Verfügung gestellt:

"Berechnung Liquiditätsengpass und Vollzeit-Äquivalente"

 Excel-Tabellen herunterladen

 Schritt 1: Antrag herunterladen

Laden Sie auf der Webseite des  Wirtschaftsministeriums (im Abschnitt "Antragsverfahren") den Antrag auf Soforthilfe im pdf-Format herunter.

  Bitte benutzen Sie  dafür den Browser Firefox oder Safari – im Internet Explorer funktioniert der Antrag nicht.

 Schritt 2: Antrag vollständig ausfüllen

Füllen Sie den Antrag vollständig am Computer aus und speichern Sie das Dokument am Ende ab.

 Schritt 3: Antrag ausdrucken und unterschreiben

Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Mit der Unterschrift an Eides statt versichern Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. 

Schritt 4: Antrag einscannen

Scannen Sie den unterschriebenen Antrag nun ein.

Schritt 5: Antrag digital einreichen

Rufen Sie die Website  www.bw-soforthilfe.de auf. Aktuell kann es dabei zu längeren Wartezeiten kommen.

Füllen Sie dort das Upload-Formular vollständig aus und fügen Sie im Feld „Ihr Soforthilfeantrag“ Ihren eingescannten Antrag ein. 
Bestätigen Sie abschließend den Datenschutzhinweis und klicken Sie am Ende der Seite auf Absenden.

  Reichen Sie den Antrag ausschließlich über dieses Upload-Formular ein. Anträge, die per E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.

Antragstellung fertig!

Ihr Antrag wird nun automatisch an unser Soforthilfe-Team weitergeleitet. 

3 Teams in unserem Haus kümmern sich in enger Abstimmung mit der L-Bank um die Abwicklung.

 Sie werden von uns proaktiv informiert, wenn wir Rückfragen haben bzw. sobald wir den Antrag geprüft und an die L-Bank weitergegeben haben.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab, damit wir alle Anträge schnellstmöglich bearbeiten können. Herzlichen Dank!









Arbeitshilfen (Excel-Tabellen)



 Bitte beachten Sie!
Es kann bei den Arbeitshilfen zu einer Aktualisierung kommen.
Laden Sie sich die Dateien daher immer wieder erneut herunter, wenn Sie diese verwenden möchten.


Berechnung Liquiditätsengpass





Berechnung Vollzeit-Äquivalente

Bei diesen Arbeitshilfen handelt es sich nicht um die offiziellen Berechnungswerkzeuge.

Beachten Sie bitte den Haftungsausschluss, den wir aus rechtlichen Gründen mit dem Angebot dieser Muster verbinden müssen.







 Ist noch eine Frage offen geblieben?

Dann kontaktieren Sie uns am besten per Kontaktformular – oder über unsere Soforthilfe-Hotline  0721 1600-333.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Nachfrage momentan ein stark erhöhtes Telefonaufkommen gibt.

Beachten Sie außerdem unsere große Info-Seite:  Corona-Krise: Häufig gestellte Fragen